Das Werbeabgabegesetz hat zum Zweck, Werbeleistungen in Printmedien, Rundfunk und Außenwerbung mit 5 Prozent des direkten Entgelts zu besteuern. Das Ziel des Gesetzes ist es eine einheitliche und vergleichsweise klare, bundesweite Regelung zu schaffen. Voraussetzung für die Abgabenpflicht ist eine Werbeleistung, welche im Inland gegen Entgelt erbracht wird.