Das Altlastensanierungsgesetz soll die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten durch den Altlastenbeitrag sicherstellen. Als zuständige Behörde für die Einhebung des Altlastenbeitrages fungieren die jeweils zuständigen Zollämter.
Das Altlastensanierungsgesetz soll die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten durch den Altlastenbeitrag sicherstellen. Als zuständige Behörde für die Einhebung des Altlastenbeitrages fungieren die jeweils zuständigen Zollämter.