Die Regeln über die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht („Steuergeheimnis“) stellen als einfachgesetzliche Ableitungen der verfassungsrechtlichen Amtsverschwiegenheit bzw Informationsfreiheit einen wesentlichen Bestandteil des österreichischen Abgabenverfahrensrechts dar.
Im Folgenden wird erklärt, was konkret von den Abgabenbehörden zu schützen ist und unter welchen Ausnahmen Abgabenbehörden dennoch andere Behörden informieren müssen oder dürfen.