Das Wochengeld ist eine Leistung aus der Krankenversicherung und gebührt ASVG-vollversicherten (= über der Geringfügigkeitsgrenze angemeldeten) Arbeitnehmerinnen und freien Dienstnehmerinnen sowie selbstversicherten geringfügig Beschäftigten für die generelle Schutzfrist vor und nach der Geburt sowie für den Tag der Entbindung. Wochengeld gebührt auch während des vorzeitigen Mutterschutzes. Wochengeld für echte Dienstnehmerinnen gebührt in der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes in den letzten 13 Wochen, vermindert um bestimmte Abzüge.