Im Falle der normalen Alterspension schließen sich Pensionsbezug und (un-)selbständige Erwerbstätigkeit nicht aus; so können Pension und Erwerbseinkommen parallel bezogen werden. Sowohl mit dem Pensionsaufschub als auch mit der ab 2026 eingeführten Teilpension bestehen Alternativen, die später zu einer höheren Pension führen.

