Arbeitnehmer, die einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst absolvieren, genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser besondere Bestandschutz soll verhindern, dass die Arbeitnehmer aufgrund ihrer geschwächten Position am Arbeitsmarkt ihren Arbeitsplatz verlieren. Zentraler Angelpunkt des besonderen Bestandschutzes nach APSG sind die notwendige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Einschränkung der Beendigung auf das Vorliegen bestimmter Kündigungs- und Entlassungsgründe.