Eine Schwerarbeitspension nach dem APG kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn und sobald 45 Versicherungsjahre vorliegen und innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Stichtag zumindest zehn Jahre Schwerarbeit liegen. Zudem gibt es für bestimmte Jahrgänge eine Langzeitversicherungspension mit Schwerarbeit, welche ua auch in den letzten 20 Jahren zehn Jahre Schwerarbeit voraussetzt und es Frauen ermöglicht, vor Erreichung des Regelpensionsalters frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres in Pension zu gehen.