Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit unter Herabsetzung des Entgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Als teilweisen Ausgleich für das herabgesetzte Entgelt zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsunterstützung, sodass dieser im Ergebnis weiterhin ein Bruttoentgelt von mindestens 88 % erhält. Das AMS gewährt dem Arbeitgeber dafür eine Förderung – die Kurzarbeitsbeihilfe. In diesem Lexis Briefing geht es um die inhaltliche Ausgestaltung der Kurzarbeit.