Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wurde ein kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell eingeführt, welches hochqualifizierten Personen, Fachkräften in Mangelberufen und sonstigen Schlüsselkräften aus den Drittstaaten bei Erfüllung bestimmter personenbezogener und in Punkten bewerteter Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter etc, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt eröffnet. Die Rot-Weiß-Rot-Karte, die Rot-Weiß-Rot-Karte-plus sowie die Blaue Karte-EU berechtigen den Inhaber zum Aufenthalt und zur Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit in Österreich.