Zeitguthaben am Ende eines Arbeitsverhältnisses können unterschiedliche Ursachen haben. Je nachdem, wann sie entstanden sind und welches Arbeitszeitmodell zur Anwendung kommt, kann es sich um ein Guthaben an Normalarbeitszeit oder um Mehr- bzw Überstunden handeln. Dementsprechend ist die Abgeltung von Mehrleistungen bei der Endabrechnung der Bezüge eines Arbeitnehmers unterschiedlich zu berechnen und abgabenrechtlich zu behandeln.