In steuerrechtlicher Hinsicht kann die Anstellung des Vorstandsmitglieds einer AG entweder aufgrund eines Dienstvertrags, freien Dienstvertrags, Werkvertrags oder eines bloßen Auftrags erfolgen. Für die Überprüfung sind die Merkmale der einzelnen Vertragstypen gegenüberzustellen, wobei es grundsätzlich auf ein Überwiegen ankommt. Wird mit Vorstandsmitgliedern zB eine Vereinbarung getroffen, nach der ihnen eine einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG zugrunde liegende Stellung zukommt, so ist ungeachtet der Beurteilung in anderen Rechtsbereichen steuerlich ein Dienstverhältnis anzunehmen.