Für bestimmte Personen, die nicht von der Pflichtversicherung erfasst sind bzw die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Versicherung freiwillig zu begründen. Eine freiwillige Versicherung kann auch zu dem Zweck abgeschlossen werden, in den Genuss höherer Leistungen zu gelangen. Da diese Form der Versicherung nicht bereits bei Vorliegen der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen eintritt, ist für die Begründung einer freiwilligen Versicherung stets eine entsprechende Willenserklärung (Antrag) erforderlich.