vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialplan

Betriebsrat & BetriebsvereinbarungenBefugnisse des BetriebsratesReissnerDezember 2023

Ein Sozialplan soll „Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung und Milderung der für die Arbeitnehmer nachteiligen Folgen einer Betriebsänderung“ vorsehen. Es geht demnach um den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer etwa bei Betriebs(teil)schließungen, insb durch verschiedene Überbrückungsleistungen. Rechtlich gesehen ist der Sozialplan idR eine erzwingbare Betriebsvereinbarung, zu deren Durchsetzung dem Betriebsrat die Anrufung der Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgericht, also die Zwangsschlichtung, zur Verfügung steht.      

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte