Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als duales System konzipiert. Sie sieht neben der praktischen Ausbildung im Betrieb auch die theoretische Wissensaneignung in der Berufsschule vor. Die Berufsschulpflicht des Lehrlings verlangt auch dem Lehrberechtigten einiges ab, ua die Gewährung der für den Schulbesuch nötigen Freizeit sowie die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit samt Weiterzahlung des Entgelts.