Der Personalakt stellt eine Sammlung von Urkunden und Unterlagen dar, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnisses stehen. Inhalt und Form des Personalaktes sind gesetzlich nicht geregelt, daher obliegt es dem Arbeitgeber, welche Dokumente und Unterlagen aufgenommen werden. Mögliche Inhalte eines Personalaktes sind ua Unterlagen zur Person des Arbeitnehmers und zum Dienstverhältnis, Abwesenheitszeiten, Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen sowie Unterlagen zur Beendigung des Dienstverhältnisses.