Eine Verpfändung beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, mit der ein Schuldner dem Gläubiger (zB Bank) ein vertragliches Pfandrecht zur Besicherung der Forderung des Gläubigers (zB Kredit) einräumt. Eine Gehalts- oder Lohnabtretung (= Zession) liegt vor, wenn ein Schuldner seine pfändbaren Ansprüche aus dem Dienstverhältnis an einen Gläubiger zur Befriedigung (= Vollzession) oder Sicherung (= Sicherungszession) abtritt. Verpfändungen und Zessionen werden in der Praxis immer wieder auch von Inkassobüros genutzt, die im Namen eines Mandanten Ansprüche eintreiben.