Für Dienstnehmer, die ein bestimmtes Alter erreichen, gibt es gewisse Erleichterungen bei der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge. Teilweise werden Beiträge beim Erreichen ausgewählter Altersgrenzen gesenkt oder entfallen gänzlich. Betroffen sind insb Beiträge in der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung sowie der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.