Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat in Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Sie sind im Betrieb aufzulegen oder anzuschlagen, zusätzlich müssen die Arbeitnehmer über den Abschluss und Zeit und Ort der Einsichtnahme informiert werden. Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen sind unabdingbar und können durch Einzelvereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden. Einzelvereinbarungen sind nur gültig, soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.