Wird die Beitragsgrundlage für den Flächenbetrieb auf Basis des Einheitswertes berechnet, kann der Betriebsführer für die Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten zwischen zwei Modellen wählen: pauschale Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten oder Beitragsgrundlagenermittlung nach Einkommensteuerbescheid („Kleine Option“). Darüber hinaus kann der Betriebsführer seine Sozialversicherungsbeiträge für den Gesamtbetrieb auf Grundlage der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bemessen lassen.