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Beitragsgrundlage – Beitragsgrundlagenoption (Kleine Option)

SozialversicherungBeitragsrecht - Bäuerliche SozialversicherungFiedlerFebruar 2024

Wird die Beitragsgrundlage für den Flächenbetrieb auf Basis des Einheitswertes berechnet, kann der Betriebsführer für die Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten zwischen zwei Modellen wählen: pauschale Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten oder Beitragsgrundlagenermittlung nach Einkommensteuerbescheid („Kleine Option“). Darüber hinaus kann der Betriebsführer seine Sozialversicherungsbeiträge für den Gesamtbetrieb auf Grundlage der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bemessen lassen. 

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