Der Wohnbauförderungsbeitrag ist der (Pflicht-)Beitrag, den die Dienstnehmer zur Aufbringung der Finanzierung für den geförderten Wohnbau in Österreich leisten müssen. In der Regel haben alle Dienstnehmer, solange sie Anspruch auf Entgelt haben, den Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten. Der Wohnbauförderungsbeitrag wird von der allgemeinen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung eingehoben ‒ maximal bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Der Dienstgeber hat für jeden von ihm beschäftigten abgabepflichtigen Dienstnehmer eine Abgabe in gleicher Höhe zu leisten.