Der Begriff der fallweisen Beschäftigung entstammt dem Sozialversicherungsrecht und stellt eine besondere Form der Beschäftigung dar, bei der ein Dienstnehmer in unregelmäßiger Abfolge beim selben Dienstgeber beschäftigt wird und zwar kürzer als eine Woche. Diese Form der Beschäftigung hat sowohl arbeitsrechtlich (zB Urlaub, Sonderzahlungen, Abfertigung, Dienstzettel) als auch sozialrechtlich (An- und Abmeldung, Vollversicherung, Geringfügigkeit) Besonderheiten, weshalb die Abgrenzung zwischen fallweiser und durchgehender Beschäftigung von besonderer Bedeutung ist.