vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung Arbeiter - Gefängnis

BeendigungsartenEntlassungsgründeVinzenzJuli 2024

Gem § 82 lit i GewO 1859 stellt der mehr als 14-tägige Gefängnisaufenthalt eines Arbeiters einen Entlassungsgrund dar. Die Entlassung kann allerdings selbst dann, wenn das Haftende feststeht, frühestens am 15. Tag der Haft ausgesprochen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte