Analog zur Regelung der „Abfertigung Neu“ für Arbeitnehmer besteht ab seit 1. 1. 2008 für in der Land- und Forstwirtschaft erwerbstätige natürliche Personen, die in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge nach den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG).