Im Gegensatz zur Pflichtversicherung, die unabhängig vom Willen des Versicherten kraft Gesetzes eintritt, setzt die freiwillige Versicherung immer eine Antragstellung voraus. Es kann nämlich Umstände geben, die kurzzeitig eine Überbrückung von Versicherungslücken, aber auch langfristig eine freiwillige Versicherung notwendig machen. Im BSVG wurden einige Möglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus besteht auch für Land- und Forstwirte die Möglichkeit, von freiwilligen Versicherungen nach dem ASVG Gebrauch zu machen.