In der Krankenversicherung wird der versicherten Person, abhängig davon, welcher Versicherungsfall konkret eingetreten ist, eine Reihe von verschiedenen Sach- und Geldleistungen gewährt. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen. Für die Praxis am relevantesten sind die Leistungen aus dem Versicherungsfall Krankheit sowie bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.