Die staatlich geförderte Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit unter Herabsetzung des Entgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Als teilweisen Ausgleich für das herabgesetzte Entgelt zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsunterstützung, sodass dieser weiterhin ein Bruttoentgelt von mindestens 88 % erhält. Das AMS gewährt dem Arbeitgeber dafür eine Förderung – die Kurzarbeitsbehilfe. In diesem Lexis Briefing geht es um grundlegende Informationen und den Verfahrensablauf für die Kurzarbeit ab 1. 10. 2023.