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Schwangerschaft - Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote

Schwangerschaft & ElternkarenzSchwangerschaftSabaraJänner 2024

Der Arbeitgeber muss im Betrieb die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden (und stillenden) Müttern ermitteln (evaluieren). Ergibt die Beurteilung Gefahren, so hat der Arbeitgeber Abhilfe zu schaffen (Änderung der Beschäftigung, Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel). Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, so ist die Schwangere freizustellen. Schwangere dürfen auch nicht zu schweren körperlichen oder zu schädlichen Arbeiten herangezogen werden. Verboten sind Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und die Leistung von Überstunden. Es gibt jedoch Ausnahmen. 

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