Schwangere Arbeitnehmerinnen treffen Mitteilungs- bzw Meldepflichten dem Arbeitgeber gegenüber (va Meldung der Schwangerschaft unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins). Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbindung vorzulegen. Den Arbeitgeber treffen ebenfalls Pflichten: Er muss das Arbeitsinspektorat schriftlich über die Schwangerschaft informieren, weiters muss er bei fortgeschrittener Schwangerschaft eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“ ausfüllen.