Bei einer Befristung des Arbeitsverhältnisses sind Beginn und Ende festgelegt. Das Ende kann datumsmäßig bestimmt oder an ein objektiv eintretendes Ereignis, das durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht beeinflußbar ist, geknüpft sein. Mit Fristablauf endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass dazu eine Auflösungserklärung nötig ist. Während der Dauer der Befristung kann nicht gekündigt werden, außer es wurde eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart. Bei einer solchen Vereinbarung ist jedoch einiges zu beachten.