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Entgeltfortzahlung an Feiertagen - Arbeitsrecht

DienstverhinderungEntgeltfortzahlung an FeiertagenWinkler/RadauerJuli 2024

Das Arbeitsruhegesetz ordnet die Feiertagsruhe an bestimmten gesetzlichen Feiertagen an. Arbeitnehmer dürfen – sofern nicht eine Ausnahme durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag besteht – an diesen Tagen nicht beschäftigt werden, behalten aber ihr Entgelt für diese Zeit. Werden Arbeitnehmer zulässigerweise an Feiertagen beschäftigt, haben sie Anspruch auf zusätzliche Abgeltung dieser Arbeitsleistungen.

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