Das Arbeitsruhegesetz ordnet die Feiertagsruhe an bestimmten gesetzlichen Feiertagen an. Arbeitnehmer dürfen – sofern nicht eine Ausnahme durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag besteht – an diesen Tagen nicht beschäftigt werden, behalten aber ihr Entgelt für diese Zeit. Werden Arbeitnehmer zulässigerweise an Feiertagen beschäftigt, haben sie Anspruch auf zusätzliche Abgeltung dieser Arbeitsleistungen.