Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht ohne Wartefrist ab dem 1. Arbeitstag. Die Höhe richtet sich nach dem Entgeltausfallsprinzip, dh der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als wäre er nicht im Krankenstand. Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitsjahre, die nach dem 1. 7. 2018 beginnen, ist im Hinblick auf die Dauer der Entgeltfortzahlung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten zu unterscheiden.