Die Bestimmungen für die Beschäftigung von Ausländern gelten für Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, arbeitnehmerähnliche Beschäftigungen, überlassene Arbeitskräfte und betriebliche Entsendungen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes drohen hohe Geldstrafen. EWR-, EU- und Schweizer Staatsbürger (ab 1.7. 2020 auch kroatischer Staatsbürger) sind in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Deren Familienangehörige sowie Asylberechtigte sind vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen.