Die Betriebsratswahl wird von den Arbeitnehmern im Betrieb vorbereitet und durchgeführt. Der Arbeitgeber kann die Wahl weder verhindern noch darf er auf sie Einfluss nehmen, womit sich die Frage stellt, ob und, wenn ja, welche Rechte und Pflichten für ihn bei der Betriebsratswahl bestehen. Bei genauerer Betrachtung hat der Arbeitgeber einige Rechte und Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahl zu beachten, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Erstellung des Arbeitnehmerverzeichnisses sowie das Recht der Wahlanfechtung.