Ein Arbeitnehmer kann unter Wahrung aller Ansprüche ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen berechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis austreten, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber vorliegt (Ausnahme: Gesundheitsaustritt) und dem Arbeitnehmer die weitere Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Für Arbeiter findet sich eine abschließende Aufzählung der Austrittsgründe in der GewO 1859, für Angestellte eine beispielhafte Aufzählung im AngG und für Lehrlinge eine abschließende Aufzählung im BAG.