Der Lehrberuf im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) stellt unter anderem eine Tätigkeit dar, die im Wirtschaftsleben den Gegenstand eines Berufs bildet. Die Dauer, diesen Beruf zu erlernen, beträgt mindestens zwei Jahre. Der Lehrberuf ist als Einzel-, Gruppen-, Schwerpunkt oder Modullehrberuf konzipiert und bundesgesetzlich geregelt. Alle Lehrberufe sind in der Lehrberufsliste festgelegt, die auch die jeweilige Lehrzeitdauer und die Verwandtschaft zu anderen Lehrberufen samt Anrechnung von Lehrzeiten auflistet. Für jeden Lehrberuf existiert daneben eine Ausbildungsordnung.