Die Zusammen- bzw Anrechnung von Dienstzeiten ist für das Ausmaß des Urlaubsanspruches bedeutsam. Es geht hier darum, wann das 25. Dienstjahr vollendet wird, und somit darum, ab wann sich der Urlaubsanspruch von fünf Wochen auf sechs Wochen erhöht. Die Begriffe „Zusammenrechnung“ und „Anrechnung“ sind jedoch auseinanderzuhalten. Bei der Zusammenrechnung geht es um Dienstzeiten, die der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ohne Unterbrechung zugebracht hat. Andere Dienstzeiten und Zeiten der Ausbildung können dagegen nur in einem begrenzten Ausmaß angerechnet werden.