Man unterscheidet zwei Arten von Urlaubsanspruch: Der „kalendarische“ Urlaubsanspruch knüpft am Werktag an und erfasst auch solche Tage, an denen den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht trifft. Ein Urlaubsanspruch, der auf die tatsächliche Arbeitszeit abstellt, erstreckt sich dagegen nur auf jene Zeiten, in denen Arbeitspflicht bestanden hätte. Je nach Urlaubsbegriff ist bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt das Urlaubsausmaß auf verschiedene Weise auf das neue Arbeitszeitausmaß umzurechnen.