Das Vergaberechtsreformgesetz 2018, mit dem das neue BVergG 2018 bzw das BVergGKonz 2018 erlassen und das BVergGVS 2012 geändert wird, wurde am 20. 8. 2018 kundgemacht und trat – mit Ausnahme einiger Bestimmungen – bereits mit dem folgenden Tag in Kraft.