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Unternehmensübergang - Erwerberhaftung

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtGruber/StegnerJuni 2022

Nach § 38 Abs 4 UGB haftet der Erwerber eines Unternehmens auch für nicht übernommene Rechtsverhältnisse. Diese Haftung kann unter bestimmten und kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen ausgeschlossen werden: (i) Vereinbarung der Nichtübernahme des Rechtsverhältnisses, (ii) Haftungsausschlussvereinbarung und (iii) Publizitätsakt.

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