vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen

MedienrechtBissetAugust 2024

Der Identitätsschutz des § 7a MedienG spricht insb die Berichterstattung im Zusammenhang mit Straftaten an und dient sowohl dem Opferschutz als auch dem Verdächtigen- und Täterschutz, und dem Schutz von Angehörigen und Zeugen und gewährt den Betroffenen einen Ersatzanspruch gegen den Medieninhaber.

Tatbestand

Die Betroffenenkreise (§ 7a Abs 1 MedienG) dieses Delikts sind Personen, die

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte