Kapitalmarktrecht bezeichnet die Summe der Regelungen, die an die öffentliche Kapitalaufnahme durch Unternehmen anknüpfen. Das Kapitalmarktrecht hat verwaltungsrechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Aspekte.
Rechtsnormen des Kapitalmarktrechts finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen. Kapitalmarktrecht ist zunehmend international vereinheitlicht und in der EU harmonisiert.