Art 50 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Anwendungen mit erhöhtem Täuschungsrisiko zu besonderen Transparenzpflichten. Davon erfasst sind bspw Chatbots, generative KI und Deepfakes. Die Transparenzanforderungen gelten unabhängig von der Risikoeinstufung des Systems.

