Die KI-VO soll neben anderen Zielen die Entwicklung von sicherer und vertrauenswürdiger KI fördern. Die Bestimmungen über Reallabore in den Art 57 ff KI-VO legen rechtliche Rahmenbedingung für die Entwicklung, Erprobung und Validierung neuer KI-Systeme in kontrollierter Testumgebung fest.

