vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Masseerlös - Verteilung

InsolvenzrechtJennySeptember 2024

Insolvenzgläubiger erlangen durch die Verteilung des Masseerlöses (quotenmäßige) Befriedigung. Verteilungen finden nur im Rahmen eines Konkursverfahrens statt; im Sanierungsverfahren gibt es hingegen keine Verteilung. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Verteilung enthalten die §§ 128–139 IO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte