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Vorarbeitenproblematik

VerwaltungsrechtVergaberechtGruber-HirschbrichMärz 2026

Ziel des § 25 BVergG 2018 ist es, sicherzustellen, dass durch Vorbereitungshandlungen der Wettbewerb im anschließenden Vergabeverfahren nicht verzerrt wird.

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