Die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine der zentralen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers beim Beschaffungsvorgang. Damit werden die Verfahrensregeln und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter festgelegt. Da bestimmte Verfahrensarten vorgegeben sind und ihre Zulässigkeit an konkrete Schwellen-/Subschwellenwerte geknüpft ist, hängt der Entscheidungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers insb vom geschätzten Auftragswert und der Auftragsart ab. Einmal festgelegt, ist die Wahl des Verfahrens unumkehrbar. Selbst zulässige Verfahrensarten können nachträglich nicht mehr gewählt werden.