Erleidet eine Person einen Unfall nach Definition der AUVB, so greift die Unfallversicherung. Versicherungsleistungen, wie Ersatz der Unfallkosten, Spitalgeld, Kosten des Unfalltods oder das Taggeld, werden Betroffenen dann meist in Form einer Rente geleistet. Es gibt jedoch auch zahlreiche Sachverhalte, die von der Unfallversicherung nicht gedeckt werden. Diese werden meist in Form von Risikoausschlüssen gelistet. Zu beachten ist auch der Verschuldensgrad der Versicherungsnehmerin.