Art 17 Abs 1 DSGVO gewährt der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person das Recht, von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Art 17 Abs 2 DSGVO normiert eine Mitteilungspflicht an andere Verantwortliche, wenn personenbezogene Daten vom Verantwortlichen öffentlich gemacht wurden und nach Art 17 Abs 1 DSGVO zu löschen sind.