Personen, die durch den Ausgang eines Verwaltungsverfahrens (Erlassung eines Bescheides) in ihren Interessen betroffen sind, sollen an dem Verfahren teilnehmen können. Dieser zentrale Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechtes bewirkt, dass die betroffenen Personen vom Objekt zum Subjekt der Verwaltung werden. Sie können somit bei der Feststellung und Gestaltung ihrer Rechtssphäre mitwirken. Das verwaltungsrechtliche Rechtsschutzsystem konzentriert sich auf die Teilnahme am Bescheidverfahren und auf die nachträgliche Bekämpfung von Hoheitsakten (Maßnahmen, Verordnungen).