vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Frachtgeschäft

UnternehmensrechtUnternehmensbezogene GeschäfteMerzOktober 2024

Beim Frachtgeschäft, das zum Transportrecht zählt, verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Absender, den Transport von Gütern tatsächlich auszuführen. Die Bestimmungen des UGB werden jedoch weitgehend von zwingenden Sondervorschriften für die einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnengewässer, Luft und Hohe See) verdrängt. Im grenzüberschreitenden Transport sind internationale Übereinkommen wie die CMR, die CIM (Anhang zur COTIF) oder das Montrealer Übereinkommen (MÜ) anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte